Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen,
da im Fall einer Absage ein eventuell entstandener Ausfall lt. den
Richtlinien des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHPGA)
in Rechnung gestellt wird.
Bei Ferienwohnungen berechnen wir Ihnen 90 % des Übernachtungspreises,
bei Gästezimmern mit Frühstück 80 % des Übernachtungspreises,
unabhängig von Absagedatum und Absagegrund.
Bei Reiseabbruch berechnen wir 100 % des Übernachtungspreises.
Dem Gast bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden des Vermieters geringer ist. § 309 Nr. 5b BGB
Ihre gebuchte Ferienunterkunft ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr (oder nach Absprache)
bezugsfertig und am Abreisetag bis 9.00 Uhr freizugeben.
Der Reisepreis ist abzüglich einer eventuell geleisteten Anzahlung vor Ort in bar
am nächsten Werktag nach Ihrer Anreise zu bezahlen oder bis zum Anreisetag auf unser
Konto zu überweisen.
Eine Zahlung mit EC-oder Kreditkarte ist nicht möglich.
Der Mieter verpflichtet sich, sich an die im Mietobjekt ausgelegte Hausordnung zu halten.
Grundsätzlich dürfen Sie ihre gemietete Unterkunft nur mit den Personen belegen,
die Sie bei Ihrer Buchung angegeben haben.
Eine Benutzung durch andere Personen, dies gilt auch für Besuche, bedarf der Zustimmung des
Vermieters.
Die Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt.
Ebenfalls ist die Weitergabe des Wohnungsschlüssels und der Gästekarte an Dritte nicht gestattet.
Der Vermieter hat in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sonthofen, und es gilt deutsches Recht.
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